MoBa-Freunde

Bild- und Tonrechte

Vereinbarung zur Foto-/Videoerlaubnis und Übertragung von Nutzungsrechten

für die verlinkte Veranstaltung

zwischen

Robert Stefan Bauer
Beim Ofenloch 5
89182 Bernstadt

als Auftraggeber der MoBa-Freunde.de

nachfolgend „Auftraggeber“

und dem Anmeldenden

nachfolgend „Rechteinhaber“

(nachfolgend beide Parteien als „Partei“ oder „Parteien“)

§ 1 Werke

(1) Die Parteien schließen eine Vereinbarung über die Übertragung von Nutzungsrechten an erstellten Fotos und Videos während der oben genannten Veranstaltung. Dies beinhaltet aufgenommene Fotos und Videos, sowie vom Rechteinhaber zur Verfügung gestellte Fotos und Videos.

(2) Das Nutzungsrecht wird eingeräumt für die folgenden Bereiche im Zusammenhang mit der Nutzung der MoBa-Freunde.de.

Print (Buch, Werbemittel, Flyer)
Digital (Webseiten, Werbung)
Digital Social Media (Instagram, YouTube, etc.)
Videos

§ 2 Vergütung

(1) Die Parteien vereinbaren eine kostenlose Nutzung der Werke. Ein Recht auf einen derzeitigen oder zukünftigen, finanziellen oder materiellen Ausgleich besteht nicht.

§ 3 Nutzungsrechte

(1) Der Rechteinhaber gewährt dem Auftraggeber das Recht, die vorstehend
benannten Werke für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich
vereinbarten Umfang zu nutzen. Dem Auftraggeber wird hierzu ein einfaches, nicht
übertragbares, zeitlich nicht beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.

(2) Eine Weitergabe der Werke und / oder Nutzungsrechte an Dritte oder die Erteilung
von Unterlizenzen ist ohne zusätzliche Vereinbarung nur zulässig, wenn und soweit
sie zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig ist. Ausdrücklich gestattet ist die
Nutzung der Werke für Projekte und Webseiten, die der Auftraggeber für die MoBa-Freunde.de erstellt.

(3) Der Rechteinhaber sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte
befugt zu sein, weil er das oder die Werke entweder selbst erstellt hat oder die für
die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat.

§ 4 Unterstützungspflichten

Der Rechteinhaber unterstützt den Auftraggeber bei der Abwehr von Ansprüchen, die
Dritte gegenüber dem Auftraggeber aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern
(Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) an den
vertragsgegenständlichen Inhalten geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung
stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen zur Rechteinhaberschaft an den
vertragsgegenständlichen Werken.

§ 5 Urhebervermerk

(1) Der Rechteinhaber verzichtet auf den Anspruch zur Nennung des Namens als Urheber.
(2) Nach Möglichkeit nennt der Auftraggeber den Rechteinhaber als Urheber.